07. Januar 2019

Neues Verpackungsgesetz: Das ändert sich

Die Wirtschaft soll sich stärker an der Vermeidung von Plastik und der Verbesserung des Recyclings beteiligen. Aber wie?

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Seit dem 1. Januar ist das neue Verpackungsgesetz in Kraft und löst die bis dahin geltende Verpackungsverordnung ab. Ein Kernziel: Die Wirtschaft soll noch stärker in die Pflicht genommen werden. Sie soll insgesamt weniger Verpackungsmüll verursachen und jeder, der Verpackungen in Umlauf bringt, soll sich an den Recyclingkosten beteiligen. Ohne Ausnahme.

 

Neues Verpackungsregister: Kontrolle durch Transparenz

Schon seit 2009 sollen Hersteller und Händler, die verpackte Waren verkaufen, für das Recycling aufkommen, indem sie Gebühren an eines der dualen Systeme entrichten. Allerdings gelang es zahlreichen Trittbrettfahrern, sich um die Kosten zu drücken und so einen unfairen Vorteil zu verschaffen. Mehr dazu lest ihr hier.

Mithilfe des neu eingerichteten, zentralen und öffentlich einsehbaren Verpackungsregisters LUCID soll es künftig einfacher werden, Drückeberger zu identifizieren und zu bestrafen. Jeder, der Verpackungen in Umlauf bringt, muss sich dort seit dem 1. Januar registrieren und erhält eine Registrierungsnummer. Diese muss dann dem dualen System, bei dem man angemeldet ist, mitgeteilt werden.

Ist man nicht in LUCID registriert oder hat eine Registrierungsnummer, die bei keinem der dualen Systeme hinterlegt ist, fliegt man sofort auf, muss bis zu 200.000 Euro Strafe zahlen und riskiert einen Vertriebsstopp. Der Vorteil: Da Unternehmen ein Interesse haben, unfaire Wettbewerber aus dem Markt zu drängen, nutzen sie das Register selbstständig, um die Konkurrenz zu überwachen und bei Verstößen zu melden. Auch ihr könnt nachschauen, ob eure Marken dort registriert sind und ihre Verantwortung ernstnehmen. Hier geht’s zum Register.

 

 

Finanzielle Anreize für recyclingfreundliche Verpackungen 

Das neue Gesetz sieht zudem vor, dass die dualen Systeme Verpackungen, die besonders gut recycelbar und ökologisch sind, in Form geringerer Lizenzgebühren belohnen. Das schafft bei den Herstellern zusätzliche Anreize, Verpackungen nachhaltiger und umweltfreundlicher zu gestalten. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister hat gemeinsam mit dem Umweltbundesamt entsprechende Verpackungsstandards ausgearbeitet. 

Natürlich umfasst das Gesetz noch viele weitere Punkte, die Herstellung und Konsum künftig nachhaltiger und recyclingfreundlicher machen sollen. Eine gute Übersicht findet ihr zum Beispiel hier. Wir sind sehr gespannt und drücken die Daumen, dass das neue Gesetz tatsächlich den erhofften positiven Effekt hat.